Die angegebenen Preise beinhalten die tägliche uneingeschränkte Nutzung der hauseigenen Thermalbadeanlagen. Im Rahmen einer ambulanten Vorsorgeleistung nach §23 Abs. 2 SGB V ist eine Direktabrechnung mit dem Kostenträger grundsätzlich möglich.
Die Thermalbadgebühren sind in den angegebenen Preisen enthalten. Sie werden im Namen und für Rechnung der Sanitas Kurbetriebs GmbH vereinnahmt. Im Preis ist die Benutzung des Ruhe- und Saunabereichs sowie des Thermal-Freibades (geöffnet von April bis Oktober) enthalten.
Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung können die Thermalbewegungsbäder mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. In diesem Fall werden lediglich die darin enthaltenen Wahlleistungen obligatorisch in Rechnung gestellt. Fremdleistungen werden im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Partner vereinnahmt.
Wenn Sie keine vollständige Kur machen wollen, oder auch bei kurzem Aufenthalt empfehlen wir Ihnen, sich vom Arzt Behandlungen (Massagen, Fango, etc.) verordnen zu lassen, um diese gegebenenfalls mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können.